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Schulbegleitung

Schulbegleitung

Eingliederungshilfe

Die Schulbegleitung ist ein Leistungsangebot nach §35a SGB VIII, welches eine Unterstützungsmaßnahme für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen ist. Schülerinnen und Schülern mit einem besonderem Förderbedarf werden hierbei eine Schulassistenz zur Verfügung gestellt, die dem Schüler oder der Schülerin im Schulalltag zur Seite steht und bei der Bewältigung von Aufgaben und Herausforderungen hilft. Die Schulbegleitung umfasst zudem Aufgaben, wie zum Beispiel, die Unterstützung bei der Kommunikation und Interaktion mit Mitschülern/innen und Lehrern/innen. Das Ziel des Leistungsangebotes ist die Teilhabe und Inklusion am Bildungssystem zu ermöglichen. Konkrete Teilziele werden individuell im Rahmen der Hilfeplanung definiert.

Hier sind einige wichtige Merkmale und Aspekte einer Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII:

Ziel

Das Hauptziel einer Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII ist es, Kindern und Jugendlichen mit seelischen Beeinträchtigungen die Teilnahme am Unterricht in allgemeinen Schulen zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass sie unterstützt werden, um den Schulalltag erfolgreich zu bewältigen und sich in die Schulgemeinschaft zu integrieren.

Individuelle Hilfeplanung

Bevor eine Schulbegleitung beginnt, erfolgt eine individuelle Hilfeplanung, bei der die spezifischen Bedürfnisse und Ziele des Kindes oder Jugendlichen sowie die Art und Dauer der Unterstützung festgelegt werden.

Begleitung im Schulalltag

Die Gestaltung einer Schulbegleitung ist abhängig von den Bedürfnissen des Kindes / Jugendlichen. Die ausgebildete Fachkraft unterstützt hierbei das Kind / den Jugendlichen bei schulischen Aufgaben und hilft bei der Bewältigung von emotionalen oder sozialen Herausforderungen im Schulalltag.

Zusammenarbeit mit Lehrern und Eltern

Die Schulbegleitung arbeitet eng mit den Lehrern und Eltern zusammen, um sicherzustellen, dass die schulische Unterstützung den Bedürfnissen des Kindes gerecht wird und pädagogische Ziele erreicht werden.

Schulische Inklusion

Eine Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII ist darauf ausgerichtet, die schulische Inklusion zu fördern, was bedeutet, dass das Kind in einer Regelschule unterrichtet wird und nicht in einer spezialisierten Einrichtung.

Finanzierung

Die Kosten für die Schulbegleitung werden in der Regel von den Sozialhilfeträgern übernommen. Dies bedeutet, dass die Finanzierung nicht von den Eltern getragen werden muss.

„Gemeinsam gestalten wir die Zukunft“

ist nicht nur unser Leitmotiv, sondern auch ein Handlungsauftrag!