Ambulante Hilfen zur Erziehung

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Ambulante HzE nach § 27 SGB VIII:

Die ambulante Hilfe zur Erziehung ist eine Unterstützungsmaßnahme für Kinder, Jugendliche und deren Familien, wenn diese sich in einer schwierigen Lebenssituationen befinden oder ihre Entwicklung gefährdet ist. Ziel ist die Erziehungsfähigkeit der Eltern zu stärken und das Kind oder den Jugendlichen in seiner Entwicklung zu unterstützen. Es soll weiterhin dazu beitragen, dass das Kind oder der Jugendliche in einer stabilen und förderlichen Umgebung aufwachsen kann und seine individuellen Bedürfnisse und Rechte gewahrt werden. Es werden diverse Hilfen zur Erziehung, wie zum Beispiel Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfe oder sozialpädagogische Lernhilfe angeboten.

Hier sind einige wichtige Merkmale und Aspekte:

Bedarfsorientierung

Die Hilfe zur Erziehung wird bedarfsorientiert angeboten und richtet sich an Kinder und Jugendliche sowie deren Familien, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt oder die positive Entwicklung des Kindes gefährdet ist.

Vielfältige Maßnahmen

Die Hilfe zur Erziehung kann verschiedene Formen annehmen, darunter ambulante Hilfen, teilstationäre Hilfen (z.B. Tagesgruppen) und vollstationäre Hilfen (z.B. Heimerziehung oder Pflegefamilien).

Individuelle Hilfeplanung

Bevor Unterstützung gewährt wird, erfolgt eine individuelle Hilfeplanung, bei der die Bedürfnisse des Kindes und der Familie analysiert und Ziele für die Unterstützung festgelegt werden.

Kooperation mit verschiedenen Akteuren

Die Hilfe zur Erziehung erfordert oft die Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachkräften, darunter Sozialarbeiter, Psychologen, Lehrer und Ärzte, um eine umfassende Unterstützung sicherzustellen.

Klärung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit

Ein wichtiger Aspekt der Hilfe zur Erziehung ist die Klärung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern oder Sorgeberechtigten, um langfristige Verbesserungen in der Familie zu ermöglichen.

Kostenübernahme

Die Kosten für die Hilfe zur Erziehung werden in der Regel von den Sozialhilfeträgern übernommen, sodass die Eltern oder Sorgeberechtigten nicht dafür aufkommen müssen.

„Gemeinsam gestalten wir die Zukunft“

ist nicht nur unser Leitmotiv, sondern auch ein Handlungsauftrag!